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   VGH Bayern, 22.05.2019 - 11 C 19.437   

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https://dejure.org/2019,19295
VGH Bayern, 22.05.2019 - 11 C 19.437 (https://dejure.org/2019,19295)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.05.2019 - 11 C 19.437 (https://dejure.org/2019,19295)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Mai 2019 - 11 C 19.437 (https://dejure.org/2019,19295)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 166 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 114 Abs. 1 Satz 1; FeV §§ 11 Abs. 2, 46 Abs. 1, Abs. 3; Anlage 4 zur FeV Nr. 4.2.2. Nr. 5.3
    Nichtbewilligung von Prozesskostenhilfe nach Entziehung der Fahrerlaubnis

  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenhilfe; Entziehung der Fahrerlaubnis nach Beibringung eines negativen; Fahreignungsgutachtens; Leistungstestung im Rahmen einer ä...

  • rewis.io

    Nichtbewilligung von Prozesskostenhilfe nach Entziehung der Fahrerlaubnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Beibringung eines negativen Fahreignungsgutachtens; Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Leistungstest im Rahmen einer ärztlichen Begutachtung

  • rechtsportal.de

    Prozesskostenhilfe; Entziehung der Fahrerlaubnis nach Beibringung eines negativen; Fahreignungsgutachtens; Leistungstestung im Rahmen einer ärztlichen Begutachtung; Diabetes mellitus; arterielle Hypertonie; obstruktives Schlafapnoesyndrom

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 07.11.2018 - 11 CS 18.435

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Multipler Sklerose

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2019 - 11 C 19.437
    Denn ungeachtet der vom Senat offen gelassenen Frage, ob auch im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung psychologische Testverfahren zur Anwendung gelangen können, gilt, dass sich der Antragsteller auf diese Untersuchung eingelassen und das Gutachten, das eine neue Tatsache mit selbständiger Bedeutung darstellt, vorgelegt hat (vgl. BayVGH, U.v. 8.8.2016 - 11 B 16.595 - juris Rn. 18, 24 f.; B.v. 7.11.2018 - 11 CS 18.435 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Einem Verwertungsverbot stünde auch das Interesse der Allgemeinheit entgegen, vor Kraftfahrern geschützt zu werden, die sich aufgrund festgestellter Tatsachen als ungeeignet erwiesen haben (BayVGH, U.v. 8.8.2016 und B.v. 7.11.2018 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2019 - 11 C 19.437
    Für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe genügt es regelmäßig, dass die Erfolgsaussichten offen sind oder es entscheidungserheblich auf schwierige Rechtsfragen ankommt, die höchstrichterlich noch nicht geklärt sind (BVerfG, B.v. 13.3.1990 - 2 BvR 94/88 - BVerfGE 81, 347 = juris 2. Ls.).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 bei der Auslegung und Anwendung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2019 - 11 C 19.437
    Hinreichende Erfolgsaussichten liegen allerdings dann nicht vor, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen ist, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist oder konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen wird (vgl. BVerfG, B.v. 20.2.2002 - 1 BvR 1450/00 - NJW-RR 2002, 1069 = juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 22.01.2018 - 11 CS 17.2192

    Beeinträchtiugng der Fahreignung - Unverhältnismäßigkeit der nochmaligen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2019 - 11 C 19.437
    Die nach Frage 6 der Gutachtensanordnung zu testende Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrationsleistung und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit werden als Bestandteile der psychischen Leistungsfähigkeit mit psychologischen Testverfahren (Nr. 2.5 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung) und daher nur im Rahmen einer von der Fahrerlaubnisbehörde anzuordnenden medizinisch-psychologischen Untersuchung geprüft (vgl. BayVGH, B.v. 22.1.2018 - 11 CS 17.2192 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.08.2016 - 11 B 16.595

    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis nach psychologischem

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2019 - 11 C 19.437
    Denn ungeachtet der vom Senat offen gelassenen Frage, ob auch im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung psychologische Testverfahren zur Anwendung gelangen können, gilt, dass sich der Antragsteller auf diese Untersuchung eingelassen und das Gutachten, das eine neue Tatsache mit selbständiger Bedeutung darstellt, vorgelegt hat (vgl. BayVGH, U.v. 8.8.2016 - 11 B 16.595 - juris Rn. 18, 24 f.; B.v. 7.11.2018 - 11 CS 18.435 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 20.12.2022 - Au 7 S 22.2189

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines Fahreignungsgutachtens

    Danach ist Grundlage der im Rahmen der §§ 11, 13 oder 14 FeV vorzunehmenden Beurteilung, ob im Einzelfall Eignung oder bedingte Eignung vorliegt, in der Regel ein ärztliches Gutachten und nur in besonderen Fällen ein medizinisch-psychologisches Gutachten oder ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 30.3.2021 - 11 ZB 20.1138 - juris Rn. 16 f. unter Bezugnahme auf BVerfG, B.v. 24.6.1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69 - juris Rn. 55; BayVGH, B.v. 25.8.2020 - 11 ZB 20.1137 - ZfSch 2021, 56 - juris Rn. 15 f.; B.v. 22.5.2019 - 11 C 19.437 - juris Rn. 20; VG München, B.v. 24.5.2022 - M 19 S 22.1607 - juris Rn. 35; B.v. 7.2.2017 - M 26 S 17.87 - juris Rn. 31; VG Ansbach, B.v. 9.11.2020 - AN 10 S 20.1788 - juris Rn. 35; VG Würzburg, B.v. 13.2.2014 - W 6 S 14.62 - juris Rn. 31; VG Augsburg, B.v. 23.6.2004 - Au 3 S 04.881 - juris Rn. 17; Siegmund in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl. 2022, Stand 20.12.2022, § 11 FeV Rn. 68).
  • VGH Bayern, 25.10.2019 - 11 C 19.1601

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für einen erneut gestellten

    Die Beschwerde des Antragstellers wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 22. Mai 2019 (11 C 19.437) zurück.
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